Der Gesetzgeber erlaubt es Autohäusern nicht, die Schadensabwicklung vollständig zu übernehmen (geregelt im Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG). Wir dürfen Ihnen aber bei der Schadensabwicklung helfen. Das können wir konkret für Sie tun.
1. Kann Ihr Fahrzeug repariert werden, wie hoch ist der Schaden? Diese Fragen klären unsere Fachkräfte gemeinsam mit Ihnen in unserer Werkstatt.
2. Benötigen Sie ein Ersatzfahrzeug? Wie sehr wir auf das Auto angewiesen sind, merken wir, wenn wir es einmal nicht haben. Mit einem unserer Mietwagen bleiben Sie mobil.
3. Der ganze Papierkram ist lästig, überlassen Sie etwas davon uns. Wir dürfen einen Gutachter für Sie bestellen, die Versicherung kontaktieren und direkt mit ihr abrechnen.
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